1.1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/ oder die Verwendung von Tages- und/ oder Dauerkarten und/ oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 1.4.5 (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA („SSV Jahn“) oder vom SSV Jahn autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom SSV Jahn zumindest mit veranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Jahnstadion Regensburg („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten ergänzend oder ersetzend gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/ oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt bei Auswärtsspielen des SSV Jahn berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom SSV Jahn oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder Stadionordnung des Heimclubs) Geltung erlangen. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem SSV Jahn diese ATGB Vorrang.
1.1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/ oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des SSV Jahn sind grundsätzlich nur beim SSV Jahn oder bei autorisierten Verkaufsstellen (inkl. Gastclub) zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle vom SSV Jahn autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 1.16 („Kontaktadresse“) abgefragt werden. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem vom Kunden und dem SSV Jahn diese ATGB Vorrang.
1.2.2 Online Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz des SSV Jahn (www.ssv-jahnshop.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss mit dem SSV Jahn ab. Der SSV Jahn bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebots online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und unter Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder print@home Ticket) bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 1.6) kommt der Vertrag zwischen SSV Jahn und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande. Diese Ziffer gilt ebenso für Bestellungen von Tickets auf der offiziellen Zweitmarktplattform des SSV Jahn (abrufbar unter ssv-jahnshop.de) entsprechend.
1.2.3 Sonstige Bestellung: Bei Bestellung per E-Mail, Telefax oder am Ticketschalter, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets (Ziffer 1.6.2) auf Grundlage dieser ATGB zustande.
1.2.4 Besondere Regelungen: Der SSV Jahn behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/ oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.
1.2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde eingewilligt hat, ist der SSV Jahn im Falle eines Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächst höheren oder niedrigeren Kategorie zuzuteilen und / oder die gewünschte Ticketanzahl zu limitieren.
1.2.6 Besuchsrecht: Der SSV Jahn als Aussteller der Tickets will den Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion nicht jedem, sondern nur denjenigen gewähren, die die Tickets beim SSV Jahn oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 1.9.3 erworben haben. Der SSV Jahn gewährt daher nur seinen Kunden, die durch auf das Ticket aufgedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar sind, und/ oder gegenüber Zweiterwerbern, die nach Ziffer 1.9.3 Tickets zulässig erworben haben, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Kunde ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des SSV Jahn und/ oder des vom SSV Jahn eingesetzten Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion verpflichtet, auf Nachfrage des SSV Jahn anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben. Tickets, die auf vom SSV Jahn nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer 1.2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 1.9.5 und 1.10.3 auslösen. Der SSV Jahn erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/ den Veranstaltung(en) gewährt. Der SSV Jahn wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Kunde und Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.
1.3.1 Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte und/ oder eine Rückrundendauerkarte (gemeinsam „Dauerkarten“) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen des SSV Jahn im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des SSV Jahn unter www.ssv-jahn.de zu entnehmen. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom SSV Jahn in Textform kommunizierte Daten). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel 01.01. bis 30.06.) eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom SSV Jahn in Textform kommunizierte Daten. Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01.01. eines Jahres stattfinden. Dauerkarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des SSV Jahn - abrufbar unter www.ssv-jahn.de.
1.3.2 Überbelegung: Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern, vom SSV Jahn im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für diesen Fall der Überbelegung an, dass der SSV Jahn berechtigt ist, die Auswahl der berechtigten Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten und diskriminie-rungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen und der dazugehörigen Besuchsrechte durch den SSV Jahn im Fall der Überbelegung wird den betroffenen Kunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkarte gezahlte Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolgten Bezahlung des Preises für die stornierte Veranstaltung der entsprechende Preis nicht berechnet. Der SSV Jahn haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
1.3.3 Bedingung des Dauerkartenerwerbs: Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Kunden („Umsetzung“) und/oder die dauerhafte Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Partei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den SSV Jahn liegt insbesondere dann vor, wenn der SSV Jahn nach Maßgabe der Ziffern 1.9.5, 1.10.7, 1.10.8 und/oder 1.10.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen. Der SSV Jahn beabsichtigt ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung, dem Dauerkarten-Kunden vor Ablauf der Vertragszeit ein Angebot auf Abschluss eines Folgevertrages für die Folgesaison in Form eines Anschreibens schriftlich, per E-Mail oder im Online-Ticketshop des Clubs (www.ssv-jahnshop.de) zu unterbreiten. Der DauerkartenKunde kann dieses Angebot innerhalb der im Anschreiben genannten Frist und in der darin vorgesehenen Art und Weise zu den im Anschreiben mitgeteilten Bedingungen annehmen.
1.3.4 Umsetzung: Der Inhaber einer Dauerkarte kann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen („Umsetzung“). Eine Umsetzung stellt keine Kündigung der Dauerkarte dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umsetzung; sie erfolgt aus Kulanzgründen seitens des SSV Jahn und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Kapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Die Umsetzung ist nur zum Saisonwechsel möglich. Umsetzungsanträge für die neue Saison können vom SSV Jahn nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitraum zwischen dem - vom SSV Jahn kommunizierten - Zeitraum nach Saisonende, in dem Anpassungen bei bestehenden Dauerkartenbelegungen und –inhaberschaften vorgenommen werden können („Änderungsphase“), über das Formular im Online-Ticketshop unter www.ssv-jahnshop.de an die Kontaktadresse gestellt werden. Für die Umsetzung können vom SSV Jahn Bearbeitungsgebühren nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste erhoben werden.
1.3.5 Abtretung: Für die Weitergabe einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 1.9 entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die dauerhafte Abtretung auf eine andere Person beantragen („Abtretung“). Eine Abtretung stellt keine Kündigung der Dauerkarte, sondern eine Übertragung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der abtretende Kunde bleibt gegenüber dem SSV Jahn solange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Abtretung; sie erfolgt aus Kulanzgründen seitens des SSV Jahn. Eine Abtretung ist nur zum Saisonwechsel möglich. Der Abtretungsantrag kann nur innerhalb der Änderungsphase und ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Formular, das durch den abtretenden Kunden und den neuen Kunden zu unterzeichnen und an die Kontaktadresse zu senden ist, gestellt werden. Das Formular steht im Online-Ticketshop unter www.ssv-jahnshop.de zum Download bereit oder ist an der Kontaktadresse abzuholen. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den abtretenden Kunden erfolgt nicht. Für die Abtretung können vom SSV Jahn Servicegebühren nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste erhoben werden.
1.3.6 Ermäßigung: Bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung (Kinder von 6 bis 13 Jahre, Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ/FÖJ/BFD, Rentner & Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50%) muss der Ermäßigungsnachweis beim Kauf vorgelegt werden können.
1.4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets sind Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren („Kindertickets“), Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ/FÖJ/BFD, Rentner und Schwerbehinderte ab 50 %. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
1.4.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle – amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit Strafanzeige geahndet werden.
1.4.3 Kindertickets: Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren benötigen keine Eintrittskarte (ausgenommen hiervon ist der Jahn Familienblock) und erhalten als sog. „Schoßkinder“ Zutritt zum Stadion.
1.4.4 Weitergabe & Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 1.9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom SSV Jahn eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Kunden während der Laufzeit des Abonnements, ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für die jeweilige Veranstaltung vorzunehmen. Eine Aufwertung im Gesamtrahmen des Abonnements kann nur innerhalb der Änderungsphase erfolgen.
1.4.5 Sondertickets: Der SSV Jahn kann nach eigenem Ermessen Tickets direkt oder über vom SSV Jahn autorisierte Verkaufsstellen ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der vom SSV Jahn jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.
1.5.1 Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste. Ticketbestellungen werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung, PayPal, Sofortüberweisung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der SSV Jahn dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und / oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.
1.5.2 Stornierungen: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der SSV Jahn berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem SSV Jahn vorbehalten.
1.5.3 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde dem SSV Jahn ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den SSV Jahn verursacht wurde.
1.6.1 Versand: Der Versand physischer Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei der SSV Jahn das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand trägt der SSV Jahn. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung (Ziffer 1.2.2 und 1.2.3). Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem SSV Jahn unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den SSV Jahn erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 1.7.3. Im Fall des elektronischen Versands eines Tickets werden keine Versandgebühren erhoben.
1.6.2 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den SSV Jahn ein rechtzeitiger Zugang der Tickets über den Postversand nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an der hierfür am Stadion eingerichteten Tageskasse (Zugang OST) oder im Vorfeld im Fanshop des SSV Jahn zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Der SSV Jahn kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko des Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des SSV Jahn oder des vom SSV Jahn beauftragten Dritten vor.
1.7.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/ oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des SSV Jahn (vgl. Ziffer 1.2.1) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/ oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 1.2.3 bei der das Ticket übergeben wird und/ oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 1.6.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 1.7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/ oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der SSV Jahn dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 1.7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des SSV Jahn zurückzuführen ist.
1.7.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der SSV Jahn bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste des SSV Jahn erhoben werden, es sei denn, der SSV Jahn oder vom SSV Jahn beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.
1.7.3 Abhandenkommen: Der SSV Jahn ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der SSV Jahn ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom SSV Jahn eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der SSV Jahn Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
1.8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der SSV Jahn Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den SSV Jahn bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
1.8.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 1.9.3 zulässig.
1.8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Fall einer bei Erwerb des/ der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den SSV Jahn, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklä-rung, nach Wahl des SSV Jahn entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises, es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der SSV Jahn hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des SSV Jahn sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand. Der SSV Jahn haftet in diesen Fällen gegenüber dem Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).
1.8.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 1.8.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der SSV Jahn weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den SSV Jahn den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 1.8.3 zu Gutscheinen gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
1.8.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der SSV Jahn als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der SSV Jahn ist zudem in einem solchen Fall berechtigt, Dauerkarten für einzelne Veranstaltungen zu sperren. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den SSV Jahn den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 1.8.3 zu Gutschein gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Der Club haftet in diesen Fällen gegenüber dem Kunden nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
1.8.6. Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass der SSV Jahn aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern, berechtigt ist, dem Kunden von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht seitens des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.
1.9.1 Schützenswertes Interesse des Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans gegnerischer Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Kauf von Tickets mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des SSV Jahn und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
1.9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/ oder bei nicht vom SSV Jahn autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/ oder zu verkaufen,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets regelmäßig und/ oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/ oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des SSV Jahn kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, oder
h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.
1.9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 1.9.2 vorliegt und
a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des SSV Jahn (www.ssv-jahnshop.de) und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder
b) der Kunde den neuen Ticketinhaber
(1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (Name) über den neuen Ticketinhaber an den SSV Jahn nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist,
(2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem SSV Jahn sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den SSV Jahn einverstanden erklärt und
(3) der SSV Jahn auf dessen Anforderung hin unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.
1.9.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem SSV Jahn sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des SSV Jahn gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 1.9.1.
1.9.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 1.9.2 und/ oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der SSV Jahn berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 1.9.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren,
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 1.9.2 a) und/ oder 1.9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 1.13 zu verlangen,
e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im SSV Jahn Regensburg e.V. bzw. in offiziellen Fanclubs des SSV Jahn verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/ oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im SSV Jahn Regensburg e.V. zu kündigen, und/ oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
1.10.1 Stadion-Verordnung & Allgemeine Bedingungen für die Benutzung (ABB) des Jahnstadion Regensburg: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter https://www.ssv-jahn.de/stadion-tickets/ticketinfos/ jederzeit abrufbaren Stadionordnung der Stadt Regensburg. Zudem besitzen die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung (ABB) des Jahnstadion Regensburg der das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH Gültigkeit. Diese sind ebenfalls am Stadion ausgehängt oder unter https://www.ssv-jahn.de/stadion-tickets/ticketinfos/ einsehbar Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber sowohl die Stadion-Verordnung als auch die ABB an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; beide gelten unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
1.10.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem SSV Jahn oder den vom SSV Jahn beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des SSV Jahn, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
1.10.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam nach den Vorgaben von Ziffer 1.2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann jedoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/ oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/ oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/ oder
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/ oder
c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und / oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/ oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom SSV Jahn zu vertreten ist, und/ oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 1.9.3 vor.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
1.10.4 Besondere Zutrittsbedingung: Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der SSV Jahn verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen.
a)Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des SSV Jahn, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
b) Der SSV Jahn ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der SSV Jahn den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen.
c) Insbesondere kann der SSV Jahn zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein:
d) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO .
1.10.5 Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des SSV Jahn mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.
1.10.6 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des SSV Jahn oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
1.10.7 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/ oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
1.10.8 Fanblocks: Die Blöcke S1-S3 (Hans Jakob Tribüne) sowie der Block O2 (inklusive Jahn Familienblock) sind der Heimbereich der Fans des SSV Jahn („Heimbereich“). Dort dürfen neben Fanutensilien des SSV Jahn nur Fanutensilien von Blau-Weiß Linz und den Stuttgarter Kickers ("Fanfreundschaften") sowie regionaler Amateurvereine ("Heimatvereine") getragen werden. Fanutensilien bzw. Kleidung von Profivereinen (aus Regionalliga, 3. Liga, 2. Bundesliga und Bundesliga sowie International) sind mit Ausnahme der o.g. Vereine verboten. In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der SSV Jahn aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/ oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet. Der SSV Jahn, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/ oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der Betroffene aus dem Stadion verwiesen und/ oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
1.10.9 Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom SSV Jahn veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/ An- und Abreisen zu Veranstaltungen des SSV Jahn, sind der SSV Jahn, die Polizei und/ oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/ oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/ oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/ oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen (z. B. Werkzeuge und Messer aller Größen, Scheren, Nagelfeilen, Selfie-Sticks, Stockschirme) oder Wurfgeschosse verwendet werden können (z. B. Obst und Gemüse), ätzende und leicht entzündbare Substanzen (z. B. Deo-Sprays, Ersatzbatterien (Akkus), Glasflaschen, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Taschen oder Rucksäcke, die das DIN A4-Format überschreiten bzw. beim Zutritt zum Stadion nicht in die dafür vorgesehenen Kontrollboxen eingepasst werden können, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/ oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände (z. B. Kinderwagen, Rollator, Klappstuhl, Koffer), nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in PET-Flaschen oder Tetra Paks mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/ oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/ oder zu verbreiten: Gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche und/ oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/ oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Speisen und Getränke aller Art dürfen nicht in das Stadion mitgeführt werden (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in PET-Flaschen oder Tetra Paks mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml und maximal eine Flasche bzw. ein Tetra Pak pro Person).
f) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/ oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des SSV Jahn und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des SSV Jahn ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/ oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des SSV Jahn. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des SSV Jahn Bild-, Ton- und/ oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/ oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/ oder Apps, und/ oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/ oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden dürfen nicht ohne Einwilligung des SSV Jahn oder eines vom SSV Jahn autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der SSV Jahn weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associa-tions („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/ oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der SSV Jahn weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/ oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des SSV Jahn gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
g) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V."), der DFL GmbH, dem DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne schriftliche Einwilligung des SSV Jahn oder von vom SSV Jahn autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstige Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
h) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Fanutensilien im Bereich der Hans-Jakob-Tribüne und des Gästeblocks N1 (Stehplatzbereiche) erlaubt:
i) Folgende Fanutensilien müssen in Art und Menge über den Fanbeauftragten des SSV Jahn spätestens fünf Werktage vor dem jeweiligen Spiel angemeldet werden und dürfen erst nach Genehmigung im Stadionbereich mitgeführt werden:
j) Wiederum folgende Gegenstände und Fanutensilien dürfen im gesamten Stadionbereich mitgeführt werden:
1.10.10 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO in Verbindung mit §4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom SSV Jahn bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/ oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 1.11 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die vom SSV Jahn oder dem jeweils nach Ziffer 1.11.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
1.10.11 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 1.10.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/ oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der SSV Jahn ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 1.10.7 entsprechend der Regelung in Ziffer 1.9.5 und/ oder Ziffer 1.3.3 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.
1.10.12 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 1.10.9, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/ oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 1.10.9 und den Sanktionen gemäß Ziffer 1.10.9 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbe-sondere der DSGVO und des BDSG. Der SSV Jahn behält sich vor, Daten von Kun-den an den DFB zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
1.10.13 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 1.10.7, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände, das Werfen von Gegenständen und/ oder das unerlaubte Betreten des Spielfelds, kann der SSV Jahn, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL GmbH, DFL e.V., DFB, UEFA) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der SSV Jahn bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/ die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/ auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der SSV Jahn bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den SSV Jahn bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.
1.11.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der SSV Jahn und der nach Ziffer 1.11.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den SSV Jahn sowie den nach Ziffer 1.11.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
1.11.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 1.11 sowie der Ziffer 1.16 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach den Ziffern 1.9.2 und 1.9.3 bleiben unberührt.
1.11.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der SSV Jahn teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:
a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt; und
b) DFB-Pokal: DFB GmbH & Co. KG mit Sitz in der Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main; und
c) UEFA Champions League und UEFA Europa League: UEFA mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon.
1.12.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 1.9.2 - insbesondere Ziffer 1.9.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 1.10.7, ist der SSV Jahn ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 1.10.11 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- Euro gegen den Kunden zu verhängen.
1.12.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse.
1.13.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 1.9.2 a) und/ oder Ziffer 1.9.2 b) durch den Kunden ist der SSV Jahn zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 1.12 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
1.13.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 1.12.2 genannten Kriterien. Der SSV Jahn wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs).
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der SSV Jahn, seine gesetzlichen Vertreter und/ oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags-zwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des SSV Jahn (oder Gästekarten) können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den SSV Jahn gerichtet werden:
SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA
Franz-Josef-Strauß-Allee 22
93053 Regensburg,
Telefon: +49 (941) 69 83 0
Telefax: +49 (941) 69 83 122
E-Mail: info@ssv-jahn.de
www.ssv-jahn.de
Die EU bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der SSV Jahn nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 1.10.8 zur Videoüberwachung und in Ziffer 1.11 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/ oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem SSV Jahn und dem Kunden/ Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/ oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des SSV Jahn. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 1.9.1.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des SSV Jahn können der unter www.ssv-jahn.de und/ oder www.ssv-jahnshop.de abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 1.11) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/, verwiesen.
1.17.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
1.17.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des SSV Jahn.
1.17.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des SSV Jahn, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
1.17.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fas-sung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.
Der SSV Jahn ist – unbeschadet der insoweit vorrangigen Sonderregelung für die Änderung der Konditionen für die jeweils kommende Spielzeit bei einem Dauerkarten-Abonnement nach Ziffer 1.3.2 – bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/ oder der Gesetzeslage und/ oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/ oder die jeweils gültige Preisliste des SSV Jahn mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/ oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail be-kannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/ oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der SSV Jahn hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse zu richten.
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB.
Stand: 15.10.2024
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA, Franz-Josef-Strauß-Allee 22, 93053 Regensburg („SSV Jahn“) und dem Kunden im Rahmen der Nutzung des Online- und Offlineangebots und beim Kauf von Produkten und Gutscheinen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der SSV Jahn stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1.1 Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Produkten und Gutscheinen (gemeinsam „Fanartikel“) der SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA („SSV Jahn“) oder vom SSV Jahn autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird.
2.1.2 Das Warenangebot richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.1.3 Lieferungen, Leistungen und Angebote von Fanartikeln erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber dem Unternehmen somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
2.1.4 Vertragssprache ist ausschließlich deutsch
2.1.5 Die produktbeschreibenden Angaben, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind insofern unverbindlich, als die gelieferte Ware nur unwesentlich (z.B. produktionsbedingt) von diesen Angaben abweicht.
2.1.6 Der Bestelltext wird vom SSV Jahn nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Sie können Ihre Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung ausdrucken.
2.2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Erklärung oder den Versand bzw. der Aushändigung der Ware zustande.
2.2.2 Mit Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab (§145 BGB). Unmittelbar vor Abgabe dieser Bestellung kann der Kunde die Bestellung noch einmal überprüfen bzw. korrigieren.
2.2.3 Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der bestätigt wird, dass eine Bestellung erhalten wurde (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme eines Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
2.2.4 Ein Kaufvertrag über die Ware kommt zustande, wenn ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder wenn die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Kunden versendet wird.
2.3.1 Ist ein vom Kunden bestelltes, bestimmtes Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden dauerhaft nicht lieferbar, so teilt der SSV Jahn dem Kunden dies unverzüglich per E-Mail mit und sieht insoweit von einer Auftragsbestätigung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall insoweit nicht zustande. Die Möglichkeit der Annahme weiterer in der Bestellung enthaltener Anträge bleibt unberührt.
2.3.2 Ist ein vom Kunden bestelltes, bestimmtes Produkt nur vorübergehend nicht lieferbar, teilt der SSV Jahn dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Versandverzögerung von mehr als zwei Wochen ab Versendung der Auftragsbestätigung hat der Kunde in diesem Fall das Recht insoweit vom Vertrag zurückzutreten.
2.3.3 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass eine bestellte, bestimmte Ware dauerhaft nicht lieferbar ist, teilt der SSV Jahn dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit. Sowohl der Kunde als auch der SSV Jahn können dann insoweit vom Vertrag zurücktreten.
2.3.4 Im Falle eines Vertragsrücktritts im Sinne der Ziffern 2.3.2 oder 2.3.3 wird der SSV Jahn dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
2.4.1 Gutscheine sind Geschenkgutscheine, die der Kunde käuflich erwerben kann. Coupons sind Aktionsgutscheine, die nicht käuflich erworben werden können, sondern vom SSV Jahn im Rahmen seiner Werbekampagnen ausgegeben werden. Coupons unterliegen gesonderten Regelungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Coupon mitgeteilt werden. Die Bedingungen zur Einlösung von Gutscheinen und Coupons können variieren und sind dem jeweiligen Gutschein bzw. Coupon zu entnehmen. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Gutscheinen oder Coupons durch den Kunden ist untersagt.
2.4.2 Gutscheine und Coupons können beim Kauf von Waren und Tickets eingelöst werden. Der SSV Jahn weist jedoch darauf hin, dass Gutscheine und Coupons gegebenenfalls bei bestimmten Zahlungswegen nicht einlösbar sein können.
2.4.3 Coupons werden bei Einlösung anteilig von den Einzelpreisen der im Warenkorb befindlichen Produkte (oder Tickets), für die der Coupon gültig ist, abgezogen. Diese anteilige Anrechnung erfolgt auch, wenn der Mindestbestellwert einer Aktion bereits mit einem der bestellten Produkte erreicht wird. Bei der Rückgabe eines Produkts oder mehrerer Produkte, für die ein Coupon eingelöst worden ist, wird der um den Couponanteil reduzierte Preis des jeweiligen Produkts bzw. der jeweiligen Produkte erstattet. Eine (anteilige) Erstattung oder Reaktivierung des Coupons erfolgt in diesem Fall nicht.
2.4.4 Gutscheine und Coupons können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
2.4.5 Gutscheine sind im Zeitraum von drei Jahren (ab aufgedrucktem Ausstellungsdatum) einlösbar und nutzbar.
2.5.1 Teilnahme und Anmeldung
a. Jeder, der sich im Jahn Onlineshop neu registriert oder bereits ein Konto besitzt, ist berechtigt an der Auktion teilzunehmen. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Natürliche Personen haben insbesondere Name, Vorname, Postanschrift, sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Im Falle einer Änderung dieser Daten, ist der Bieter verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren bzw. dem SSV Jahn bekannt zu geben. Allfällige Schäden bzw. Mehrkosten, welche dadurch entstehen, dass der Bieter falsche Angaben zu seiner Identität macht, hat der Bieter zu tragen. Der SSV Jahn behält sich in solchen Fällen rechtliche Schritte gegen den Bieter vor.
b. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
c. Ein Anspruch auf Zulassung zur Auktion besteht nicht.
d. Der SSV Jahn behält sich das Recht vor Bieter zu sperren und nicht zur Auktion zuzulassen. Gesperrten Bietern wird untersagt, sich erneut im Jahn Onlineshop anzumelden bzw. neu zu registrieren.
2.5.2 Versteigerung, Zuschlag
a. Die jeweilige Online-Auktion beginnt mit dem angegebenen Startdatum und endet mit Ablauf des angegebenen Enddatums. Maßgebend ist die Uhrzeit auf der Auktionsplattform. Gebote können nur innerhalb dieser Zeit über die Auktionsplattform abgegeben werden. Der SSV Jahn behält sich vor, die Online-Auktion ohne Vorankündigung und im eigenen Ermessen zu verändern, auszubauen oder zu beenden.
b. Grundsätzlich wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der SSV Jahn ist jedoch berechtigt, auch kurzfristig Änderungen vorzunehmen, Positionen nicht zu versteigern oder Positionen zusammenzufassen. Für die tatsächliche Ausbietung einer Position wird keine Gewähr übernommen.
c. Der SSV Jahn wird für jeden Startartikel ein Startgebot festlegen. Dieses Startgebot ist das minimale Gebot, welches gefordert wird, um aktiv an der Online-Auktion teilnehmen zu können.
d. Der Bieter erklärt mit der Abgabe eines Gebots den zu ersteigernden Artikel besichtigt zu haben und über dessen Zustand voll informiert zu sein.
e. Der SSV Jahn behält sich das Recht vor, bei jedem Artikel einen bestimmten Startpreis anzusetzen, unter dem der Zuschlag für den Artikel nicht gegeben werden kann. Das Angebot steht somit unter der aufschiebenden Bedingung, dass der bestimmte Startpreis erreicht wird.
f. Es ist Aufgabe des jeweiligen Bieters, den Status seiner eigenen Gebote und den Verlauf der Online-Auktion zu verfolgen und zu entscheiden, ob und bis zu welcher Höhe er weiterbieten möchte. Wer durch einen anderen Bieter mit einem höheren Gebot überboten worden ist, muss ein neues, höheres Gebot abgeben, um die Auktion für sich entscheiden zu können. Der Meistbietende erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird und der Startpreis erreicht wurde.
g. Ein neues Gebot muss das vorige Höchstgebot grundsätzlich um mindestens 1 Euro (in Worten: einen Euro) übertreffen. Der SSV Jahn behält sich das Recht vor, bei bestimmten Auktionen auch höhere Bieterschritte festzulegen.
h. Bei vorzeitiger Beendigung durch den SSV Jahn kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande. Dies aber nur für den Fall, dass der Startpreis zum Zeitpunkt des Abbruches erreicht wurde.
i. Bieter können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Ein berechtigender Grund liegt vor, wenn der Bieter versehentlich einen falschen Geldbetrag eingegeben hat, z.B. 50 Euro statt 5 Euro oder sich der Artikel nach der Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.
j. Es werden nur Angebote von Bietern mit gültigem Jahn Onlineshop-Konto
(= Registrierung) entgegengenommen. Durch Zuschlag kommt zwischen dem Meistbietenden und dem SSV Jahn ein Kaufvertrag zustande. Der Meistbietende ist zur Abnahme der erstandenen Artikel verpflichtet. Erfolgt das Gebot einer Person in Vertretung einer Gesellschaft oder Dritten, haftet der Bieter für die übernommene Verpflichtung solidarisch.
k. Bei Online-Auktionen hat der Bieter vor Abgabe eines Gebotes die Möglichkeit den Artikel zu besichtigen und sich über den Zustand des Artikels zu informieren. Verzichtet der Bieter auf eine Besichtigung, kann er daraus resultierende Schadenersatzansprüche gegenüber dem SSV Jahn nicht geltend machen.
l. Der SSV Jahn trägt keinerlei Verantwortung für Gebote oder Informationen, welche fehlgeleitet werden, verloren gehen, unvollständig oder unleserlich sind oder die durch Computerübertragung nicht vollständig eingehen. Ebenso wenig kann der SSV Jahn für Einschränkungen, die den Bietern durch irgendeine technische Fehlfunktion der Software, des Netzes oder der Server entstehen, haftbar gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Auktionsplattform und ihrer Funktionen. Zeitweilige Einschränkungen können sich z.B. durch technische Störungen wie Hardware- und Softwarefehler, Unterbrechung der Stromversorgung usw. ergeben.
m. Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt durch den automatischen Zuschlag am Ende der Online-Auktion. Am Schluss jeder Auktion ermittelt der SSV Jahn den Meistbietenden (Käufer) für jeden Artikel, der den Startpreis erreicht hat, kontaktiert den Meistbietenden per E-Mail, informiert ihn über den Zuschlag und fordert ihn auf, den Artikel zu bezahlen.
n. Bieter werden vom SSV Jahn nur bei vier bestimmten Gründen per E-Mail benachrichtigt.
I. Auktion gewonnen,
II. Du wurdest überboten,
III. Es gab eine Gebotsrücknahme des aktuellen Höchstbietenden und
IV. Zahlungserinnerung nach Gewinn.
2.5.3 Zahlungsbedingungen
a. Der Meistbietende ist zur vollständigen Zahlung innerhalb von maximal 7 Tagen (in Worten: sieben) nach Benachrichtigung durch den SSV Jahn verpflichtet.
b. Kann der Meistbietende (Käufer) nicht kontaktiert werden oder trifft die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nicht ein, kann der Meistbietende (Käufer) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist disqualifiziert werden. Es wird in der Folge dem Bieter, mit dem nächst höheren Gebot der Zuschlag erteilt. Der Zuschlag erfolgt in diesem Fall durch Mitteilung an diesen Bieter, wodurch ein Vertrag zwischen diesem Bieter und dem SSV Jahn zu Stande kommt. Als neuer Meistbietender ist dieser zur vollständigen Zahlung binnen 7 Tagen (in Worten: sieben) ab Benachrichtigung durch den SSV Jahn verpflichtet. Der SSV Jahn behält sich das Recht vor, die angebotenen Artikel anderweitig zu verwerten.
c. Kommt der Käufer seiner vertraglichen Zahlungspflicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist und angemessen gesetzter Nachfrist nicht nach, hat der Käufer einen eingetretenen Schaden und sämtliche Kosten, die mit der Durchsetzung der Zahlungspflicht verbunden sind, zu tragen. Der SSV Jahn behält sich das Recht vor, die angebotenen Artikel anderweitig zu verwerten.
Die auf den Produktseiten genannten Preise verstehen sich in Euro, enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.7.1 Der SSV Jahn bietet grundsätzlich folgende Zahlungsarten:
Der SSV Jahn behält sich vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsmethoden nicht zur Verfügung zu stellen oder auf andere Zahlungsmethoden zu verweisen.
2.7.2 Bei der Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird dem Kunden eine gültige Bankverbindung mit der Auftragsbestätigung genannt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung unter Angabe des aufgeführten Verwendungszwecks auf das angegebene Konto zu überweisen.
2.7.3 Akzeptiert werden MasterCard und VISA. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf die Kreditkarte des Kunden reserviert („Autorisierung“). Nach der Kreditkarten-Kaufabwicklung und einer Überprüfung der Daten wird die Ware unmittelbar versendet.
2.7.4 Bei der Bezahlung mit PayPal wird der Kunde am Ende des Bestellprozesses auf die Website des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Kunde dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit den Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung durch den Kunden fordert der SSV Jahn PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhält der Kunde beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.
2.7.5 Bei der Bezahlung mit SOFORT Überweisung wird der Kunde am Ende des Bestellprozesses auf die Website des Dienstleisters der SOFORT Überweisung weitergeleitet. Dort meldet sich der Kunde durch Auswahl des Bankinstituts und persönlichen Login an. Danach wird der Kunde, analog zu dem Verfahren der Bank, nach einer TAN gefragt. Diese TAN ist nur einmal nutzbar. Der SSV Jahn erhält eine Echtzeitbestätigung direkt über die Einstellung der Überweisung und kann dadurch die Bestellung sofort bearbeiten und versenden.
2.8.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine Lieferung der Ware aus dem Lager des SSV Jahn an die vom Kunden angegebene Adresse. Weitere Angaben finden Sie in den Versandinformationen unter www.ssv-jahnshop.de
2.8.2 Die Lieferung erfolgt, soweit der bestellte Artikel vorrätig ist, nach Zahlungseingang spätestens innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage ausgenommen) per versichertem Versand. Zusätzlich zum Warenwert, fallen folgende Verpackungs- und Versandkosten an:
Für den Versand ins Ausland fallen folgende Kosten an:
Eine Lieferung in Länder, gegen die internationale Handelssanktionen verhängt sind, ist ausgeschlossen.
2.8.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des SSV Jahn Regensburg.
2.8.4 Der SSV Jahn ist ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn der SSV Jahn die Ware ordnungsgemäß bestellt hat, jedoch nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurde (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass der SSV Jahn die fehlende Ware nicht zu vertreten hat und der Kunde über diesen Umstand unverzüglich informiert wurde. Zudem darf der SSV Jahn nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware wird der SSV Jahn dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernimmt der SSV Jahn nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). Der SSV Jahn ist nur zur Lieferung aus Waren aus seinem Lager und der vom SSV Jahn bei seinen Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.
2.8.5
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, also den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, hat der Kunde ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
2.9.1 Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, oder – wenn mehrere Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, getrennt geliefert werden – an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den SSV Jahn mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma: SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA
Adresse: Franz-Josef-Strauß-Allee 22, 93053 Regensburg
E-Mail: info@ssv-jahn.de
Fax: 0941/ 69 83 122
Telefon: 0941/ 6983 0
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Nach Wahl des Kunden kann der Widerruf auch bei Abgabe der Ware im Fanshop des SSV Jahn Regensburg, Franz-Josef-Strauß-Allee 22, 93053 Regensburg zu den genannten Öffnungszeiten, einsehbar unter www.ssv-jahnshop.de, erklärt werden.
3.9.2 Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat der SSV Jahn ihm alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom SSV Jahn angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung des Kunden über den Widerruf des Vertrags beim SSV Jahn eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der SSV Jahn dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der SSV Jahn kann die Rückzahlung verweigern, bis der Kunde die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er dem SSV Jahn über den Widerruf unterrichtet, an den SSV Jahn zurückzusenden oder zu übergeben. Die Rücksendung ist an folgende Adresse zu richten:
SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA
Franz-Josef-Strauß-Allee 22
93053 Regensburg
Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung –
2.9.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, bei Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, bei Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden oder bei Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
2.9.4 Vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an den SSV Jahn zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadenersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
2.9.5 Rufen Sie vor Rücksendung unter der Telefonnummer 0941/ 6983 0 an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
2.9.6 Beachten Sie, dass die vorstehenden Ziffern 2.9.4 und 2.9.5 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufrechts sind.
2.10.1 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so kann der Kunde solche Fehler sofort beim Zusteller reklamieren.
2.10.2 Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme mit dem SSV Jahn hat für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche keine Konsequenzen. Als Kunde helfen Sie damit aber, Ansprüche des SSV Jahn gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
2.11.1 Der SSV Jahn haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der SSV Jahn bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
2.11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der SSV Jahn nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des SSV Jahn.
2.12.1 In einigen vom SSV Jahn verkauften Waren werden Batterien verwendet. Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle gebrauchten Batterien und Akkus zurückzugeben, z.B. bei einer öffentlichen Sammelstelle oder dort, wo Batterien verkauft werden. Batterien sind mit dem Zeichen (Logo „Abfallbehälter“) gekennzeichnet und mit einem der chemischen Symbole: Cd (= Batterie enthält Cadmium), Hg (= Batterie enthält Quecksilber), Pb (= Batterie enthält Blei).
2.12.2 Endverbraucher sind verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll z.B. bei einer öffentlichen Sammelstelle, abzugeben. Elektroaltgeräte, die mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, werden dort kostenlos angenommen. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
2.12.3 Endverbraucher sind verpflichtet, Verpackungen von Waren, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, getrennt vom Hausmüll z.B. bei einer öffentlichen Sammelstelle, abzugeben.
2.12.4 Als Händler trifft den SSV Jahn daneben die Pflicht, Batterien, (Elektro-)Altgeräte und/oder Verpackungen zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung und/oder Entsorgung zu sorgen. Kunden können daher ihre verbrauchten Batterien, (Elektro-)Altgeräte und/oder Verpackungen bei den jeweiligen öffentlichen Sammelstellen oder unter folgender Adresse zurückgeben: SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA, Franz-Josef-Strauß-Allee 22, 93053 Regensburg.
Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Warenbestellungen des SSV Jahn können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den SSV Jahn gerichtet werden:
SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA
Franz-Josef-Strauß-Allee 22
93053 Regensburg,
Telefon: +49 (941) 69 83 0
Telefax: +49 (941) 69 83 122
E-Mail: info@ssv-jahn.de
www.ssv-jahn.de
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der SSV Jahn nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
Für den SSV Jahn ist die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der SSV Jahn erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der EU-DSGVO. Insoweit wird auf die unter www.ssv-jahn.de abrufbare Datenschutzerklärung des SSV Jahn und auf die unter www.ssv-jahnshop.de abrufbare Datenschutzerklärung für den Jahn Onlineshop verwiesen.
3.15.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
3.15.2 Auf Verträge zwischen dem SSV Jahn und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.
3.15.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des SSV Jahn Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem SSV Jahn und dem Kunden.
Stand 01.01.2023
3. Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen im Stadion an der Franz-Josef-Strauß-Allee
(Stadion-Verordnung - StV) vom 01.06.2015
Aufgrund des Art. 23 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erlässt die Stadt Regensburg folgende Verordnung:
(1) Die Verordnung gilt für Veranstaltungenin den Stadionanlagen, die gebildet werden vom umfriedeten Bereich des Stadions (Stadioninnenbereich) und dem Außenbereich des Stadions.
(2) Die Stadionanlagen umfassen die gesamten Flächen rund um das Stadion einschließlich der drei Unterführungen unter der südlichen Anschlussstelle Regensburg-Universität der BAB A3.
(3) Die Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes bleiben unberührt.
(1) Im Stadioninnenbereich dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltungen auf eine andere Art nachweisen können.
(2) Jeder Besucher/jede Besucherin ist beim Betreten des Stadioninnenbereichs und auf Verlangen auch im Stadioninnenbereich verpflichtet, seine/ihre Eintrittskarte oder seinen/ihren Berechtigungsausweis auf Verlangen vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen.
(3) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dauraufhin zu kontrollieren, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen des Mitführens von Waffen oder Gegenständen, deren Mitführen nach den Bestimmungen dieser Verordnung oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen verboten ist, ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Kontrollberechtigung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. Im Weigerungsfall kann der Zutritt verwehrt werden.
(4) Personen, die Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und PErsonen, bei denen aufgrund ihres Auftretens, Verhaltens oder Zustandes davon auszugehen ist, dass ihre Anwesenheit eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachwerte Dritter darstellt, sindzurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein Stadionverbot usgesprochen worden ist.
(1) In den Stadionanlagen hat sich jeder Besucher/jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Es ist in den Stadionanlagen verboten:
1. Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher/Besucherinnen zugelassen sind;
2. nicht für den allgemeinen Gebrauch vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Dämme, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielflächen, Beleuchtungsanlagen, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
3. in den Rettungswegen unbefugt zu sitzen oder zu stehen;
4. Behältnisse mit schädlichem Inhalt, Substanzen, die ätzen oder färben oder Gegenstände mitzuführen, die als Hieb-, Stoß-, oder Stichwaffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können oder Waffen mitzubringen;
5. Tiere mitzuführen;
6. pyrotechnische Gegenstände aller Art, Rauchpulver oder Leuchtkugeln mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen sowie offenes Feuer jeglicher Art zu entfachen;
7. bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
8. die Stadionanlagen durch Wegwerfen von Sachen oder in sonstiger Weise zu verunreinigen oder außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;
9. Laser-Pointer mitzuführen oder zu verwenden;
10. gewaltverherrlichendes, rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales Propagandamaterial mitzuführen, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, rechts- oder linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, zu Gewalttaten gegen Personen oder Sachen aufzurufen sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten zu diskriminieren;
11. ohne Erlaubnis des Stadionbetreibers/der Stadionbetreiberin Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen;
12. das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwägen, sowie das Nächtigen;
13. Blumen- und Sträucheranpflanzungen und Grünanlagen vorsätzlich zu betreten oder vorsätzlich zu verunreinigen;
(3) Es ist zusätzlich im Stadioninnenbereich verboten:
1. in einem erkennbar berauschten Zustand den Stadioninnenbereich zu betreten;
2. Gegenstände auf Spielflächen oder in Zuschauerbereiche zu werfen oder Flüssigkeiten vorsätzlich zu verschütten;
3. in Zugängen sowie Auf- und Abgängen zu den Besucherplätzen unbefugt zu sitzen oder zu stehen;
4. alkoholische Getränke aller Art mitzubringen;
5. aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellte Gegenstände, z.B. Glasflaschen, Becher, Krüge oder Dosen mitzubringen;
6. schallerzeugende Geräte (z.B. Megaphone, Sirenen, Pressluftfanfanre, Trommeln) mitzuführen oder zu betreiben; der/die Veranstalter/Veranstalterin darf abweichend davon im Bereich der einheimischen Fans und im Bereich der Gästefans jeweils bis zu drei Megaphone und jeweils bis zu drei unten offene oder einsehbare Trommeln inkl. einem Satz Trommelstöcke je Trommel zulassen;
7. Fahnenstangen oder Transparentstangen aus Holz oder Plastik-Leerrohren mitzuführen, die länger als 2,0 Meter sind oder einen Durchmesser von mehr als 3 cm haben sowie Doppelhalter; das Verbot gilt nicht soweit nach Absprache zwischen Veranstalter/Veranstalterin und der Polizei der Veranstalter/die Veranstalterin einzelnen Personen eine schriftliche Bestätigung ausgestellt hat, die längere oder stärkere Fahnenstangen oder Transparentstangen oder Doppelhalter zulassen.
(4) Soweit auf der Eintrittskarte ein besonderer Platz angegeben ist, darf für de jeweilige Veranstaltung nur der angegebene Platz eingenommen werden.
(1) Die Ordnung in den Stadionanlagen ist aufrecht zu erhalten; die Regelungen der §§ 2 und 3 sind durchzusetzen.
(2) Erkennbar Berauschte sind aus den Stadionanlagen zu verweisen, wenn durch deren Verhalten eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist.
(3) Vor Beginn des Besuchereinlasses ist dafür zu sorgen, dass sämtliche Ausgänge und Notausgänge in voller Breite frei und ungehindert benutzbar sind und dieser Zustand bis zum Verlassen des letzten Besuchers/der letzten Besucherin aufrechterhalten bleibt.
(4) Durch frühzeitigen Einlass der Besucher/Besucherinnen sind vermeidbare Ansammlungen außerhalb der Sportanlagen und damit mögliche Störungen zu vermeiden.
(5) Ergibt sich bereits im Kartenvorverkauf ein ausverkauftes Stadion, so ist auf diese Situation über die örtlichen Medien aufmerksam zu machen.
(6) Wenn Ordner/Ordnerinnen eingesetzt werden, müssen diese geeignet und in nicht berauschtem Zustand sein.
(7) Der Veranstalter/Die Veranstalterin hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die notwendigen eingesetzten Sanitätsdienstkräfte ab Einsatzbeginn an den ihnen zugewiesenen Plätzen aufhalten und ihre Verfügbarkeit bis zur Leerung des Stadions ständig gewährleistet ist.
(8) Der/Die jeweilige Veranstaltungsleiter/Veranstaltungsleiterin oder dessen Beauftragter/deren Beauftragte ist der Polizei auf Anforderung zu benennen und steht als Verantwortlicher/Verantwortliche der Polizei bei Bedarf zur Verfügung. Er/Sie arbeitet mit der Polizei zusammen.
(1) Im Einzelfall können aus wichtigen Gründen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden.
(2) Zur Verhütung von Gefahren können für den Einzelfall weitergehende Anordnungen erlassen werden.
(3) Die Veranstalter/Veranstalterinnen und Besucher/Besucherinnen haben den Anordnungen der zuständigen Behörden Folge zu leisten. Die Besucher/Besucherinnen haben Anordnungen des Ordnungsdienstes sowie des Stadionsprechers/der Stadionsprecherin zu beachten.
Nach Art. 23 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer
1. sich entgegen § 2 Abs. 1 ohne gültige Eintrittskarte oder sonstigen Nachweis der Aufenthaltsberechtigung im Stadioninnenbereich aufhält,
2. entgegen § 3 Abs. 1 in einer den Stadionanlagen durch sein/ihr Verhalten andere gefährdet oder schädigt,
3. den Verboten des § 3 Abs. 2 zuwider handelt,
4. den Verboten des § 3 Abs. 3 zuwider handelt,
5. entgegen § 4 Abs. 1 die Ordnung in den Stadionanlagen nicht aufrecht erhält oder die Regelungen der §§ 2 und 3 nicht durchsetzt, obgleich die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch deren Verletzung gestört wird,
6. entgegen § 4 Abs. 2 erkennbar Berauschte, die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, nicht aus den Stadionanlagen verweist,
7. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass sämtliche Ausgänge und Notausgänge in voller Breite frei und ungehindert benutzbar sind und dieser Zustand bis zum Verlassen des letzten Besuchers/der letzten Besucherin aufrecht erhalten bleibt,
8. entgegen § 4 Abs. 6 nicht geeignete Ordner/Ordnerinnen oder Ordner/Ordnerinnen in berauschtem Zustand einsetzt,
9. entgegen § 4 Abs. 7 als Veranstalter/als Veranstalterin nicht dafür Sorge trägt, dass sich die Sanitätsdienstkräfte an den ihnen zugewiesenen Plätzen aufhalten oder ihre Verfügbarkeit bis zur Leerung des Stadions nicht ständig gewährleistet ist,
10. entgegen § 4 Abs. 8 den Veranstalter/die Veranstalterin oder den Beauftragten/die Beauftragte der Polizei auf deren Anforderung nicht benennt oder als Verantwortlicher/Verantwortliche der Polizei nicht zur Verfügung steht oder mit der Polizei nicht zusammenarbeitet,
11. Anordnungen nach § 5 Abs. 3 nicht nachkommt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
Regensburg, 01. Juni 2015
Stadt Regensburg
Joachim Wolbergs
Oberbürgermeister